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An: Bundesjustizministerin Frau Christine Lambrecht, Bundesinnenminister Herrn Horst Seehofer und Abteilungsleiter Bauen Herrn Marco Wanderwitz
Wohnen muss bezahlbar bleiben! Wir brauchen drei Gesetzesänderungen!
Was fordern wir?
1. Die Überwälzung der Modernisierungskosten auf Mieter nach § 559 BGB muss aufhören.
2. Der Einschub “in den letzten 4 Jahren“ in § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB muss ersatzlos gestrichen werden. Alle Vertragsverhältnisse müssen bei der Stichprobe zur Erstellung eines Mietspiegels Berücksichtigung finden, nicht nur Mieterhöhungen.
3. Die Gemeinnützigkeit für wohnungswirtschaftliche Genossenschaften muss wieder eingeführt werden.
1. Die Überwälzung der Modernisierungskosten auf Mieter nach § 559 BGB muss aufhören.
2. Der Einschub “in den letzten 4 Jahren“ in § 558 Abs. 2 Satz 1 BGB muss ersatzlos gestrichen werden. Alle Vertragsverhältnisse müssen bei der Stichprobe zur Erstellung eines Mietspiegels Berücksichtigung finden, nicht nur Mieterhöhungen.
3. Die Gemeinnützigkeit für wohnungswirtschaftliche Genossenschaften muss wieder eingeführt werden.
Warum ist das wichtig?
Die Mieten in den Ballungsgebieten in Deutschland sind zu hoch. Sie steigen zudem schneller als die Gehälter/Löhne/Renten. Viele Menschen können die immer höheren Mieten nicht bezahlen. Zwei Gesetze helfen z.Zt. vor allem den Miethaien!
Die Regierung hat diese Gesetze erlassen. Sie muss sie auch wieder streichen bzw. ändern.
Was hat die derzeitigen Wohnungsprobleme verursacht?
Der Paradigmenwechsel im Denken der Politiker!
Sie haben die soziale Marktwirtschaft in der Wohnungswirtschaft aufgegeben. Wann? 1990! Mit dem Ende der DDR wurde zeitgleich in den westlichen Bundesländern die Gemeinnützigkeit für die Wohnungsgenossenschaften gestrichen. Die Koalition von CDU/CSU/FDP ging davon aus, dass der sogenannte freie Markt alles Weitere regeln würde.
Welch ein Irrtum!
Gut 10 Jahre später wurde im Jahr 2001 das Mietrechtsreformgesetz von der Koalition SPD/Die Grünen beschlossen. Die beiden Paragrafen 558 und 559 BGB treiben die Mieten seitdem überproportional nach oben. Wie funktioniert das?
Was bewirkt § 559 BGB?
In § 559 BGB wird geregelt, dass die Modernisierung – also die Wertverbesserung eines Gebäudes oder einer Wohnung – ausschließlich vom Mieter zu bezahlen ist. Um 8 % der Modernisierungskosten (ab 2019) darf der Vermieter die Miete pro Jahr erhöhen. Der Knackpunkt ist allerdings, dass die Politiker keine Befristung vorgesehen haben, so dass im Gesetz auch kein Ende der Zahlungspflicht für die Mieter festgelegt ist.
Das bedeutet für Mieter, dass sie die Modernisierung zwar nach 12 – 13 Jahren abbezahlt haben, dann aber immer weiter bezahlen. Sie zahlen für die Vermögensmehrung/ Wertverbesserung des Immobilienbesitzes anderer Personen
allein und unbegrenzt!
Was bewirkt § 558 BGB?
Eine weitere Steigerung der Mieten ergibt sich durch § 558 BGB. Dieser Paragraf regelt die ortsübliche Vergleichsmiete und ermöglicht die Erstellung eines Mietspiegels (558d BGB). Allerdings werden in einer Stichprobe nicht alle Mietverhältnisse einer Stadt oder Region erfasst, sondern nur die Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre, und zwar incl. der Luxussanierungen. Diese Mieterhöhungen können neben der Modernisierungsmieterhöhung festgesetzt werden und steigern die im Mietspiegel erfassten Mieten überproportional. Durch dieses Verfahren, nämlich Erhöhung der Miete nach §§ 558 plus 559 BGB, ergibt sich ein
Höchstpreismietspiegel!
Welche Auswirkung hat diese einseitige Gesetzgebung auf die Gesellschaft?
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Mieter. Politiker haben mit diesen Gesetzen beschlossen, dass gut eine Hälfte der Bevölkerung (Mieter) bezahlen soll, damit die andere knappe Hälfte (Vermieter) eine Vermögensmehrung erhält, also eine Werterhöhung ihrer Immobilien.
Andernfalls hätte die Politik die Gesetzesregelungen anders fassen müssen: z.B. hätten Mieter 10 Jahre lang 5 % der Modernisierung bezahlen können. Damit wäre die Modernisierung auf beide Parteien (Mieter und Vermieter) aufgeteilt worden. Für die Stichprobe zur Erstellung des Mietspiegels hätten alle Mietverhältnisse berücksichtigt werden müssen, nicht nur die mit Mietpreiserhöhungen der letzten 4 Jahre.
Welche Auswirkung hat die Streichung der Gemeinnützigkeit?
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften durften keinen höheren Preis für ihre Wohnungsvermietung nehmen als zur Deckung der laufenden Kosten bzw. Aufwendungen notwendig war. Das hat nach dem Krieg 50 Jahre lang gut funktioniert.
Diese Gewinnerzielungsgrenze fiel mit der Gemeinnützigkeit weg. Die Gesetzesänderung macht hohe Mieten nach Luxussanierungen möglich und damit die Ausschüttung von hohen Dividenden an Kapitalgeber, wie Private-Equity-Unternehmen oder den Aktionären der börsennotierten Wohnungsunternehmen.
Die überhöhten Mieten gehen in den Mietspiegel ein und treiben dort die Preise hoch.
Wer ist Nutznießer dieser drei gesetzlichen Änderungen?
Börsennotierte Unternehmen, wie die Vonovia, die Deutsche Wohnen, die LEG Immobilien u.a.. Die Vonovia SE (früher Deutsche Annington) ist seit 2001 auf dem deutschen Wohnungsmarkt tätig und besitzt nach eigenen Angaben 358.000 Wohnungen in Deutschland (2018). Die Deutsche Wohnen SE verfügt über 164.000 Wohnungen (2018). Die LRG Immobilien AG besitzt 130.000 Wohnungen (2017).
“Eigentum verpflichtet“ (Artikel 14 GG) interessiert diese renditeorientierten Unternehmen so wenig wie die Instandhaltung der Wohnungen, die sie von den Mieteinnahmen leisten müssten.
Welche Fehler muss die Politik korrigieren?
Politiker haben den Grundsatz unseres Staates missachtet: nämlich das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 1 unseres Grundgesetzes. Daran sind über Artikel 28 Abs. 1 Grundgesetz auch die Bundesländer gebunden.
Die Normen des Grundgesetzes sollten wieder die Wohnungspolitik bestimmen.
Die marktwirtschaftlichen Regeln führen im Bereich Wohnungswirtschaft nicht zu akzeptablen Ergebnissen. Menschen, die in der Stadt arbeiten, müssen auch in der Stadt bezahlbaren Wohnraum finden! Überteuerte Wohnungen, hergestellt um Aktionäre zufriedenzustellen, dürfen nicht das Ziel der Wohnungspolitik sein.
Mieter haben bei Mietpreissteigerungen derzeit nicht die Möglichkeit auszuweichen, da Kommunalpolitiker die im Besitz der Kommunen befindlichen Wohnungen verkauft haben und immer mehr Sozialwohnungen aus der Sozialbindung herausfallen.
Politiker haben die jetzige Marktenge verursacht. Sie müssen sie auch beseitigen.
Seit 18 Jahren wird die Situation der Mieter immer schlechter. Sie demonstrieren auf der Straße und verlieren ihre Wohnungen. Ein sofortiger Stopp der Mieterhöhungen für die nächsten 10 Jahre würde helfen und die Lage beruhigen.
Wegen der Gesetzesänderung im Jahr 1990 ist der Aufbau einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft nicht mehr möglich.
Die Möglichkeit der Selbsthilfe zum Aufbau gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften sollte für Bürger wieder geschaffen werden.
Die Regierung hat diese Gesetze erlassen. Sie muss sie auch wieder streichen bzw. ändern.
Was hat die derzeitigen Wohnungsprobleme verursacht?
Der Paradigmenwechsel im Denken der Politiker!
Sie haben die soziale Marktwirtschaft in der Wohnungswirtschaft aufgegeben. Wann? 1990! Mit dem Ende der DDR wurde zeitgleich in den westlichen Bundesländern die Gemeinnützigkeit für die Wohnungsgenossenschaften gestrichen. Die Koalition von CDU/CSU/FDP ging davon aus, dass der sogenannte freie Markt alles Weitere regeln würde.
Welch ein Irrtum!
Gut 10 Jahre später wurde im Jahr 2001 das Mietrechtsreformgesetz von der Koalition SPD/Die Grünen beschlossen. Die beiden Paragrafen 558 und 559 BGB treiben die Mieten seitdem überproportional nach oben. Wie funktioniert das?
Was bewirkt § 559 BGB?
In § 559 BGB wird geregelt, dass die Modernisierung – also die Wertverbesserung eines Gebäudes oder einer Wohnung – ausschließlich vom Mieter zu bezahlen ist. Um 8 % der Modernisierungskosten (ab 2019) darf der Vermieter die Miete pro Jahr erhöhen. Der Knackpunkt ist allerdings, dass die Politiker keine Befristung vorgesehen haben, so dass im Gesetz auch kein Ende der Zahlungspflicht für die Mieter festgelegt ist.
Das bedeutet für Mieter, dass sie die Modernisierung zwar nach 12 – 13 Jahren abbezahlt haben, dann aber immer weiter bezahlen. Sie zahlen für die Vermögensmehrung/ Wertverbesserung des Immobilienbesitzes anderer Personen
allein und unbegrenzt!
Was bewirkt § 558 BGB?
Eine weitere Steigerung der Mieten ergibt sich durch § 558 BGB. Dieser Paragraf regelt die ortsübliche Vergleichsmiete und ermöglicht die Erstellung eines Mietspiegels (558d BGB). Allerdings werden in einer Stichprobe nicht alle Mietverhältnisse einer Stadt oder Region erfasst, sondern nur die Mieterhöhungen der letzten 4 Jahre, und zwar incl. der Luxussanierungen. Diese Mieterhöhungen können neben der Modernisierungsmieterhöhung festgesetzt werden und steigern die im Mietspiegel erfassten Mieten überproportional. Durch dieses Verfahren, nämlich Erhöhung der Miete nach §§ 558 plus 559 BGB, ergibt sich ein
Höchstpreismietspiegel!
Welche Auswirkung hat diese einseitige Gesetzgebung auf die Gesellschaft?
Mehr als die Hälfte der Bevölkerung sind Mieter. Politiker haben mit diesen Gesetzen beschlossen, dass gut eine Hälfte der Bevölkerung (Mieter) bezahlen soll, damit die andere knappe Hälfte (Vermieter) eine Vermögensmehrung erhält, also eine Werterhöhung ihrer Immobilien.
Andernfalls hätte die Politik die Gesetzesregelungen anders fassen müssen: z.B. hätten Mieter 10 Jahre lang 5 % der Modernisierung bezahlen können. Damit wäre die Modernisierung auf beide Parteien (Mieter und Vermieter) aufgeteilt worden. Für die Stichprobe zur Erstellung des Mietspiegels hätten alle Mietverhältnisse berücksichtigt werden müssen, nicht nur die mit Mietpreiserhöhungen der letzten 4 Jahre.
Welche Auswirkung hat die Streichung der Gemeinnützigkeit?
Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaften durften keinen höheren Preis für ihre Wohnungsvermietung nehmen als zur Deckung der laufenden Kosten bzw. Aufwendungen notwendig war. Das hat nach dem Krieg 50 Jahre lang gut funktioniert.
Diese Gewinnerzielungsgrenze fiel mit der Gemeinnützigkeit weg. Die Gesetzesänderung macht hohe Mieten nach Luxussanierungen möglich und damit die Ausschüttung von hohen Dividenden an Kapitalgeber, wie Private-Equity-Unternehmen oder den Aktionären der börsennotierten Wohnungsunternehmen.
Die überhöhten Mieten gehen in den Mietspiegel ein und treiben dort die Preise hoch.
Wer ist Nutznießer dieser drei gesetzlichen Änderungen?
Börsennotierte Unternehmen, wie die Vonovia, die Deutsche Wohnen, die LEG Immobilien u.a.. Die Vonovia SE (früher Deutsche Annington) ist seit 2001 auf dem deutschen Wohnungsmarkt tätig und besitzt nach eigenen Angaben 358.000 Wohnungen in Deutschland (2018). Die Deutsche Wohnen SE verfügt über 164.000 Wohnungen (2018). Die LRG Immobilien AG besitzt 130.000 Wohnungen (2017).
“Eigentum verpflichtet“ (Artikel 14 GG) interessiert diese renditeorientierten Unternehmen so wenig wie die Instandhaltung der Wohnungen, die sie von den Mieteinnahmen leisten müssten.
Welche Fehler muss die Politik korrigieren?
Politiker haben den Grundsatz unseres Staates missachtet: nämlich das Sozialstaatsprinzip des Artikel 20 Abs. 1 unseres Grundgesetzes. Daran sind über Artikel 28 Abs. 1 Grundgesetz auch die Bundesländer gebunden.
Die Normen des Grundgesetzes sollten wieder die Wohnungspolitik bestimmen.
Die marktwirtschaftlichen Regeln führen im Bereich Wohnungswirtschaft nicht zu akzeptablen Ergebnissen. Menschen, die in der Stadt arbeiten, müssen auch in der Stadt bezahlbaren Wohnraum finden! Überteuerte Wohnungen, hergestellt um Aktionäre zufriedenzustellen, dürfen nicht das Ziel der Wohnungspolitik sein.
Mieter haben bei Mietpreissteigerungen derzeit nicht die Möglichkeit auszuweichen, da Kommunalpolitiker die im Besitz der Kommunen befindlichen Wohnungen verkauft haben und immer mehr Sozialwohnungen aus der Sozialbindung herausfallen.
Politiker haben die jetzige Marktenge verursacht. Sie müssen sie auch beseitigen.
Seit 18 Jahren wird die Situation der Mieter immer schlechter. Sie demonstrieren auf der Straße und verlieren ihre Wohnungen. Ein sofortiger Stopp der Mieterhöhungen für die nächsten 10 Jahre würde helfen und die Lage beruhigen.
Wegen der Gesetzesänderung im Jahr 1990 ist der Aufbau einer gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft nicht mehr möglich.
Die Möglichkeit der Selbsthilfe zum Aufbau gemeinnütziger Wohnungsgenossenschaften sollte für Bürger wieder geschaffen werden.
Wie die Unterschriften übergeben werden
Die Petition mit den Unterschriften soll persönlich an die Justizministerin übergeben werden.