Bitte reformieren Sie die Mehrwertsteuer, indem Sie sie an Nachhaltigkeitskriterien ausrichten. Setzen Sie die im Februar 2022 vom EU-Parlament ermöglichte Mehrwertsteuerermäßigung für ökologisch nachhaltige Produkte und Dienstleistungen um und treten Sie europaweit dafür ein!
Dadurch sollen beispielsweise in den Bereichen Verkehr, Energie- und Nahrungserzeugung sowie bei Haushaltsgeräten die ökologischen Folgekosten berücksichtigt und nachhaltige Produkte weniger belastet werden. Außerdem soll dadurch ein dauerhaft wirksames Instrument für besseren Tierschutz und faire Arbeitsbedingungen geschaffen werden.
Nähere Ausführungen und Begründungen für diese Reform, die eine CO2-Besteuerung sinnvoll ergänzt, finden Sie unten.
Mit bestem Dank und Gruß
Frithjof Rittberger
1. Verringerter Steuersatz für ökologische Produkte der Daseinsvorsorge
a) Sofortige Geringerbesteuerung von Ökostrom und Biolebensmitteln
Eine ökologische Umsatzsteuerreform sieht für ökologisch nachhaltige, nach jeweils strengen Kriterien zertifizierte Produkte den verminderten Steuersatz von derzeit 7% vor. Dies stärkt den Markt und auch den internationalen Wettbewerb um nachhaltige Erzeugung und Dienstleistungen im Bereich Nahrung, Kleidung, Energie und Verkehr. Konventionelle Produkte, Verfahren und Dienstleistungen werden mit dem normalen Steuersatz von derzeit 19% belegt. Diese Steuerreform verringert auch den Preisabstand von konventionellen Billigprodukten zu biologisch erzeugten, insbesondere im Lebensmittelhandel. Um den besonders hohen Ressourcenverbrauchs in der Fleischproduktion sowie die stark etablierte Massentierhaltung langfristig wirksam steuern zu können, ist für Lebensmittel ein dreistufiger Steuersatz vorgesehen, der nach den Reformvorschlägen der EU-Kommission von 2018 möglich ist:
0% MwSt: Nahrungsmittel aus zertifiziert biologischer Erzeugung (ohne Tierprodukte)
7% MwSt: Nahrungsmittel aus konventioneller Erzeugung (ohne Tierprodukte) sowie Tierprodukte aus zertifiziert biologischer Erzeugung
19% MwSt: Tierprodukte aus konventioneller Erzeugung
Auf diese Weise werden Verbraucher kaum mehr belastet, tendenziell sogar immer stärker entlastet. Außerdem werden sowohl die Leistungen durch biologische Erzeugung als auch die Belastung durch die von immer mehr Verbrauchern kritisch gesehene Fleischproduktion berücksichtigt. Die Auswirkungen auf die Kosten für Bezieher von Alg II oder Grundsicherung sind zu ermitteln, die monatlichen Richtsätze ggf. anzuheben.
Für zertifiziert "echten" Ökostrom soll die Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Dadurch wird zum einen die Mehrbelastung der Verbraucher durch eine CO2-Besteuerung zielgenauer zurückgegeben als durch eine allgemeine Senkung der Energiesteuer, zum anderen steigt dadurch der Anreiz, Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu beziehen, anstatt Atomstromtarife zu wählen, für die ja auch keine CO2-Steuer erhoben wird.
b) Vorbereitung der Geringerbesteuerung weiterer Produkte der Daseinsvorsorge und Bildung, z.B. Kleidung und Druckerzeugnisse
Ebenso wie bei Ökostrom und Biolebensmitteln ist ein dauerhaft verminderter Steuersatz für öko-fair produzierte Kleidung bzw. Textilien sachgemäß. Dafür ist die Voraussetzung zu schaffen, indem - vergleichbar dem EU-Bio-Siegel - ein anerkannter Standard für Bio-Kleidung definiert und kontrolliert wird, und zwar kombiniert mit ebenso standardisiert anerkannter fairer Produktion und Vermarktung. Die Kombination von bio und fair ist gleichzeitig auch auf Lebensmittel auszudehnen. Für Zeitschriften und Bücher gilt: 100% Recyclingpapier.
2. Verringerte Besteuerung von energiesparenden Haushaltsgeräten und ökologisch nachhaltigen Dienstleistungen
a) Energiespargeräte der besten Effizienklasse (Top-Runner-Prinzip).
Haushaltsgeräte der besten Effizienzklasse werden geringer besteuert - so lange, bis die technische Entwicklung zu besseren Standards geführt hat. Dann wird turnusmäßig die Besteuerung angepasst.
b) Reparaturen von Haushaltsgeräten
Um Ressourcen zu schonen und einen Anreiz für Reparatur statt Neukauf zu schaffen, sollen Reparaturen von Haushaltsgeräten, wie z.B. bereits in Schweden, ermäßigt besteuert werden. Dadurch wird auch ein Anreiz gegen die Obsolenz und für dauerhafte Reparaturfähigkeit von Geräten geschaffen.
c) Nachhaltige Bio-Gastronomie und Öffentlicher Personenverkehr
Die Ermäßigung soll für Restaurants, Kantinen, Cafés wie auch Imbissanbieter gelten, die ausschließlich biologisch erzeugte Lebensmittel verarbeiten. Steuernachlass für Übernachtungen muss auf zertifizierte Bio-Hotels bzw. Bio-Jugendherbergen beschränkt werden. Die Steuerermäßigung von Zugfahrkarten des Fernverkehrs auf 7 Prozent seit 1.1.2020 hat gezeigt, wie wirksam dieses Steuerungsinstrument ist - auf diese Weise konnten zehn Prozent mehr Fahrgäste gewonnen werden. Für eine transparente ökologische Reform müssen die Züge möglichst rasch ausschließlich mit Ökostrom fahren. Bei der Berücksichtigung von Akkus oder Verbrennungsmotoren in Zügen oder Bussen sind strenge Kriterien zu erstellen, die neben Ökostrom auch die nachhaltige Herstellung und Effizienz der Akkus, für Bio-Kraftstoffe auch die Gewinnung aus Bioabfällen statt aus Ackerpflanzen voraussetzen.
So kommen ökologische, soziale und fiskalische Anforderungen in eine sinnvolle Balance.