An: Die internationale Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung - ICNIRP, und die internationale Strahlenschutzkommission - IRPA
Wir fordern eine Neuberechnung der gültigen SAR Grenzwerte in Deutschland
Sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der internationalen Kommission zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung, sehr geehrte Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der internationalen Strahlenschutzkommission,
die heutigen Grenzwerte von 10.000.000 Mikrowatt/pro Qm, die aufgrund Ihrer Empfehlungen aus dem Jahr 1997 von unserer Regierung (26.BImSchV Bundesimmissionsschutz Verordnung), als Maßstab zu Grunde gelegt wurden und seitdem rechtlich gültig sind, sind absurd hoch und tragen dem Vorsorgeprinzip keinerlei Rechnung mehr.
Bereits heute haben wir ca. 5% elektrohypersensitive Mitbürger, mit z.T. massiven Beschwerden. Tendenz steigend.
Daher fordern wir Sie hiermit auf, Ihre Grenzwertempfehlungen, aufgrund der aktuellen Studienlage, unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips, neu zu berechnen.
Die jetzigen Grenzwerte müssen ersetzt werden durch medizinisch begründete Vorsorgewerte, die die athermischen Wirkungen mit einschließen!
die heutigen Grenzwerte von 10.000.000 Mikrowatt/pro Qm, die aufgrund Ihrer Empfehlungen aus dem Jahr 1997 von unserer Regierung (26.BImSchV Bundesimmissionsschutz Verordnung), als Maßstab zu Grunde gelegt wurden und seitdem rechtlich gültig sind, sind absurd hoch und tragen dem Vorsorgeprinzip keinerlei Rechnung mehr.
Bereits heute haben wir ca. 5% elektrohypersensitive Mitbürger, mit z.T. massiven Beschwerden. Tendenz steigend.
Daher fordern wir Sie hiermit auf, Ihre Grenzwertempfehlungen, aufgrund der aktuellen Studienlage, unter Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips, neu zu berechnen.
Die jetzigen Grenzwerte müssen ersetzt werden durch medizinisch begründete Vorsorgewerte, die die athermischen Wirkungen mit einschließen!
Warum ist das wichtig?
Die Gesellschaft hat sich verändert, die Technik wird deutlich häufiger und von deutlich mehr Menschen genutzt, als dies noch 1997 der Fall war. Heutzutage ist fast jeder Bürger mit mindestens einem Smartphone ausgestattet und benutzt dieses im Dauermodus.
Um gewährleisten zu können, dass man rund um die Uhr erreichbar sein kann, wird das Smartphone in den seltensten Fällen ausgeschaltet, auch nicht über Nacht.
Doch angeschaltete Handys nehmen in kurzen Zeitabständen im Sekundentakt Kontakt zum Sendemast auf..
Der Wert der Strahlung, die vom Smartphone ausgeht oder eingeht, schießt folglich jede Sekunde des Betriebes die Strahlung in nicht gesundheitsfördernde Höhe.
Zusätzlich funken die Sendeanlagen 2G/3G/4G/5G rund um die Uhr gepulste, hochfrequente Strahlung.
In der Festlegung eines Grenzwertes, der die Gesundheit der Bevölkerung schützt, sollte aber gerade auch die Betriebsweise der Strahlung, sowie die reale Einwirkungsdauer berücksichtigt werden.
Außerdem darf die Basis für die Grenzwertberechnung nicht die Körperfläche eines Durchschnittserwachsenen sein, sondern es muss die Körpergröße eines Säuglings zu Grunde gelegt werden.
Denn auch diese werden durch etwaige Sendemasten in der Nähe, die Smartphones / Tabletts usw., der Eltern und der Handys, WLANs, ect. der Gesellschaft, rund um die Uhr bestrahlt.
Für Säuglinge muss das Vorsorgeprinzip im Besonderen gelten, denn ohne gesunde Kinder gibt es keine gesunde, wirtschaftliche Zukunft mehr.
Außerdem zeigen bereits hunderte von Studien gesundheitliche Auswirkungen, die nicht mit der Erwärmung des Gewebes in Zusammenhang stehen, (Geldrollenbildung unserer Erythrozyten, veränderte Herzfrequenz, Kopfschmerzen, Schwindel, Depressionen, Tinnitus, Autoimmunkrankheiten, beschleunigtes Tumorwachstum, ect.).
https://www.emfdata.org/de
Wissenschaftler warnen seit Jahren schon vor den erschreckenden Auswirkungen gepulster, hochfrequenter Strahlung.
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1318
https://www.youtube.com/watch?v=l7iMdSJ67FE&feature=youtu.be
Übrigens: Die 1997 zustande gekommenen Grenzwerte wurden nicht anhand von Analysen am lebenden Gewebe festgelegt, sondern es wurden Analysen mit Dummies, die aus künstlichen Stoffen bestanden, für den SAR Wert von 10.000.000 Mikrowatt/pro Qm zu Grunde gelegt.
Im Salzburger Land, werden die Werte von 10 Mikrowatt/pro Qm im Außenbereich zwar noch um das 400fache überschritten, aber sie erreichen dann trotzdem noch lange, lange nicht den astronomischen Wert deutscher Grenzwerte.
Wie ist das möglich?
Um gewährleisten zu können, dass man rund um die Uhr erreichbar sein kann, wird das Smartphone in den seltensten Fällen ausgeschaltet, auch nicht über Nacht.
Doch angeschaltete Handys nehmen in kurzen Zeitabständen im Sekundentakt Kontakt zum Sendemast auf..
Der Wert der Strahlung, die vom Smartphone ausgeht oder eingeht, schießt folglich jede Sekunde des Betriebes die Strahlung in nicht gesundheitsfördernde Höhe.
Zusätzlich funken die Sendeanlagen 2G/3G/4G/5G rund um die Uhr gepulste, hochfrequente Strahlung.
In der Festlegung eines Grenzwertes, der die Gesundheit der Bevölkerung schützt, sollte aber gerade auch die Betriebsweise der Strahlung, sowie die reale Einwirkungsdauer berücksichtigt werden.
Außerdem darf die Basis für die Grenzwertberechnung nicht die Körperfläche eines Durchschnittserwachsenen sein, sondern es muss die Körpergröße eines Säuglings zu Grunde gelegt werden.
Denn auch diese werden durch etwaige Sendemasten in der Nähe, die Smartphones / Tabletts usw., der Eltern und der Handys, WLANs, ect. der Gesellschaft, rund um die Uhr bestrahlt.
Für Säuglinge muss das Vorsorgeprinzip im Besonderen gelten, denn ohne gesunde Kinder gibt es keine gesunde, wirtschaftliche Zukunft mehr.
Außerdem zeigen bereits hunderte von Studien gesundheitliche Auswirkungen, die nicht mit der Erwärmung des Gewebes in Zusammenhang stehen, (Geldrollenbildung unserer Erythrozyten, veränderte Herzfrequenz, Kopfschmerzen, Schwindel, Depressionen, Tinnitus, Autoimmunkrankheiten, beschleunigtes Tumorwachstum, ect.).
https://www.emfdata.org/de
Wissenschaftler warnen seit Jahren schon vor den erschreckenden Auswirkungen gepulster, hochfrequenter Strahlung.
https://www.diagnose-funk.org/publikationen/artikel/detail&newsid=1318
https://www.youtube.com/watch?v=l7iMdSJ67FE&feature=youtu.be
Übrigens: Die 1997 zustande gekommenen Grenzwerte wurden nicht anhand von Analysen am lebenden Gewebe festgelegt, sondern es wurden Analysen mit Dummies, die aus künstlichen Stoffen bestanden, für den SAR Wert von 10.000.000 Mikrowatt/pro Qm zu Grunde gelegt.
Im Salzburger Land, werden die Werte von 10 Mikrowatt/pro Qm im Außenbereich zwar noch um das 400fache überschritten, aber sie erreichen dann trotzdem noch lange, lange nicht den astronomischen Wert deutscher Grenzwerte.
Wie ist das möglich?