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An: Bundestag

Aenderung des KV-Mindestbeitrags für „freiwillig“ versicherte Arbeitslose ohne Leistungsbezug

Diese Kampagne wurde beendet.

Es wird gefordert, den Mindestkrankenversicherungsbeitrag in der Gesetzlichen Krankenkasse eines “freiwillig” versicherten Arbeitslosen ohne Leistungsbezug (kein Hartz IV) nicht mehr an die allgemeine Einkommensentwicklung sondern an den Beitrag eines sozialversicherungspflichtig Beschaeftigten mit geringstmoeglichem Bruttoeinkommen (heute ein Midijobber mit 450,01 Euro Bruttoeinkommen) mit einem festen Faktor von 1,55 zu koppeln.

Die Berechnung des Mindestkrankenversicherungsbeitrags In der Gesetzlichen Krankenkasse für einen „freiwillig“ versicherten Arbeitslosen ohne Leistungsbezug ist auch bei geringem oder gar keinem Einkommen an die allgemeine Einkommensentwicklung gekoppelt. Hierzu wird die sogenannte Bezugsgröße, das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr, seit 1990 durch drei geteilt und so die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage ermittelt. Der Mindestbeitrag wird dann durch Multiplikation der Mindestbemessungsgrundlage, ein fiktives Einkommen, da oft gar kein oder nur ein geringes reales Einkommen vorhanden ist, mit dem (allgemeinen) Beitagssatz ermittelt. Mit der Einfuehrung des Faktors 1/3 (30/90) in 1990 verdoppelte sich der Mindestbeitrag. Seitdem steigt der Mindestbeitrag angelehnt an die allgemeine Einkommensentwicklung stetig an, waehrend das Einkommen aus Zinsen staendig faellt, wenn es nicht eh schon 0 Euro war. Im Gegensatz zu einem “normal” Versicherten, dessen Beitrag zumindest bei gleichgebliebenem Einkommen in den letzten Jahren halbwegs gleich blieb, stieg bei dem “freiwillig” Versicherten der Beitrag von 2012 - 2020 von 150 Euro auf 195 Euro um fast ein Drittel bei sinkendem Einkommen und Sparvermoegen.

Arbeitslose ohne Leistungsbezug sind Arbeitslose, die kein Hartz IV (ALGII) bekommen, da sie z.B. „zuviel“ gespart haben, also zumindest mehr als das sogenannte Schonvermögen, und somit nicht „hilfebeduerftig“ sind. Man kann/darf/muss sich als Nicht-HartzIVer in der Gesetzlichen Krankenkasse „freiwillig“ versichern. Im Grunde genommen, wird man für‘s sparen also gleich dreimal bestraft: keine Zinsen, kein Hartz IV, Krankenkassenbeitrag in ungleich höherer Höhe im Vergleich zu jemandem, der ALGII bekommt (wird von der ARGE bezahlt) oder jemandem, der als Midijobber mit 450,01 Euro Einkommen arbeitet, komplett selber tragen. (Inflation und Gebühren auch noch vergessen; im Grunde gilt noch nicht einmal die Einlagensicherung; wird tatsaechlich so geschrieben, hat aber mit Schuhen rein gar nichts zu tun)

1990 betrug der allgemeine Beitragssatz 12,6 %.
2020 betraegt der Beitragssatz fuer einen Kinderlosen ohne Krankengeldanspruch bestehend aus allgemeinem Beitragssatz, Zusatzbeitragssatz und Pflegeversicherungsbeitragssatz z.B. (14 + 1,1 + 3,3)% = 18,4 % (Arbeitnehmer- & Arbeitgeberanteil).

Gesamtbeitrag des freiwillig versicherten Arbeitslosen ohne Leistungsbezug:
1990 60,73 Euro (allein, da es ja keinen Arbeitgeber gibt)
2020 195,4 Euro (allein, da es ja keinen Arbeitgeber gibt)
Gesamtbeitrag eines sozialversicherungspflichtig Beschaeftigten mit geringst möglichem Bruttoeinkommen (1990 311,90 Euro; 2020 450,01 Euro)
1990 39,3 Euro (Arbeitnehmer- & Arbeitgeberanteil)
2020 62,63 Euro (Arbeitnehmer- & Arbeitgeberanteil)
Vergleich:
1990 60,73/39,3 = 1,55
2020. 195,4/62,63 = 3,12

Aus einem Urteil zu einer Klage “Az: 12 RK 37/90” bezueglich der Verdopplung des Beitrags in 1990:

“Eine ungleiche Behandlung mehrerer Gruppen von Normadressaten ist mit dem allgemeinen Gleichheitssatz jedoch vereinbar, wenn zwischen ihnen Unterschiede von solcher Art und solchem Gewicht bestehen, daß sie die ungleiche Behandlung rechtfertigen können; ungleiche Behandlung und rechtfertigender Grund müssen in einem angemessenen Verhältnis zueinander stehen (BVerfGE 82, 126, 146 mwN). Dieses trifft hier zu.” 1990 war also das Verhaeltnis mit dem Faktor 1,55 angemessen. Zwingenderweise kann es dann nicht in 2020 auch mit einem Faktor von 3,12 angemessen sein, zumal sich die Zinslage fuer einen Sparer mehr als drastisch gegen 0 veraendert hat. Der wesentlich hoehere Beitrag wird dann komplett aus dem Gesparten bestritten.

Es wird gefordert, den Mindestkrankenversicherungsbeitrag in der Gesetzlichen Krankenkasse eines “freiwillig” versicherten Arbeitslosen ohne Leistungsbezug (kein Hartz IV) nicht mehr an die allgemeine Einkommensentwicklung sondern an den Beitrag (AN- & AG-Anteil) eines Sozialversicherungspflichtigen mit geringstmoeglichem Bruttoeinkommen (heute ein Midijob mit 450,01 Euro Brutoeinkommen) mit einem festen Faktor von 1,55 zu koppeln. Der monatliche Mindestbeitrag betruege (! ;-) ) dann in 2020 1,55 * 62,63 Euro und damit 97,07 Euro und nicht um 195,- Euro in 2020 nach der bisherigen Berechnungsgrundlage.

Warum ist das wichtig?

[Gefordert wird, den Mindestkrankenversicherungsbeitrag für freiwillig versicherte Arbeitslose ohne Leistungsbezug, die kein oder nur ein geringes Einkommen haben, nicht mehr an ein steigendes fiktives Einkommen, sondern an den damals 1990 zur Einführung der neuen Berechnung für freiwillig Versicherte akzeptierten Faktor von 1,55 im Vergleich von einem Freiwillig Versicherten zum geringst verdienenenden Sozialversicherungspflichtigen zu koppeln und den Beitrag dann zu berechnen aus 1,55 * Mindestgesamtbeitrag [KV, ZB, PV(AG + AN)] eines Midijobbers, weil der Faktor mittlerweile komplett aus dem Ruder gelaufen ist und in 2020 mit 3,12 doppelt so hoch sein wird wie 1990.

Der Beitrag (Arbeitgeber und Arbeitnehmeranteil Krankenversicherung mit Zusatzbeitrag plus Pflegeversicherung) eines Midijobbers mit einem Einkommen von 450,01 Euro betraegt in 2019 62,63 Euro.
Dann würde der Beitrag für einen freiwillig versicherten Arbeitslosen ohne Leistungsbezug heute 1,55 * 62,63 Euro und damit 97,07 Euro betragen und nicht um 195,- Euro in 2020 nach der bisherigen Berechnungsgrundlage.]

Weil es sich bei dem jetzigen Zustand um eine extreme schon lange nicht mehr angemessene bzw. in seiner Höhe begründbare Ungleichbehandlung handelt und weil es heutzutage im Gegensatz zu 1990 gar nicht mehr ohne weiteres möglich ist aus der Krankenversicherung ins nichts auszutreten, da wir heute die Krankenversicherungspflicht für alle haben.

Das Realeinkommen eines derartigen Arbeitslosen ohne Leistungsbezug aus Zinsen ist oft nicht steigend sondern fallend wird sehr oft bei 0 Euro liegen.
(Man bedenke 0 DM Einkommen 1990 sind auch nicht mehr und nicht weniger als 0 Euro Einkommen 2020. Wobei es in 1990 für 1Jahr-Festgeld um 8% Zinsen gab und in 2020 1%, wenn überhaupt)

Regelrecht absurd wird es, wenn man die Kosten fuer die eigene Gesundheit (z.B. Zuzahlung fuer die “Dritten”) nicht mehr aufbringen kann, da man jahrelang hoechstsolidarisch aus dem Gesparten vergleichsweise überhöhte Beitraeg gezahlt hat. 195 Euro im Monat macht 2460 Euro im Jahr.....

Bei den Kleinselbststaendigen hat man, das Gebot der gesamten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit berücksichtigend, Anfang 2019 den Mindest-Beitrag halbiert und damit dem Beitrags-Niveau der anderen freiwillig Versicherten angeglichen. Für die Kleinselbststaendigen ein wichtiger und richtiger Schritt auch aus Gründen der Gerechtigkeit und Gleichbehandlung. Auf der Strecke blieben allerdings die anderen freiwillig Versicherten, bei denen offenbar die gleiche Argumentation absurderweise abgelehnt/negiert wird.

Argumente und Urteile aus der Vor-HartzIV-Zeit als es z.B. noch keine Midijobs gab, sind nicht wirklich auf die Jetztzeit übertragbar.

Quellen und weitergehende relevante Literatur:

Zurueckweisung einer aehnlichen Petition:
http://wernersrad.de/Dokumente/PetKVRueckweisungSearchable.pdf
Aerzteblatt-Geringverdiener1990.pdf
http://wernersrad.de/Dokumente/Geringverdiener1990.pdf
12RK37/90.pdf
http://wernersrad.de/Dokumente/12RK37-90%20copy.pdf
Bezugsgröße-Wikipedia
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Bezugsgr%C3%B6%C3%9Fe
Bezugsgröße-Krankenkasse
https://www.krankenkassen.de/gesetzliche-krankenkassen/system-gesetzliche-krankenversicherung/sozialversicherung-rechengroessen-beitragsbemessungsgrenze-versicherungspflichtgrenze/Bezugsgroesse-Sozialversicherung/
Voraussichtliche Werte 2020
https://www.haufe.de/download/sozialversicherungswerte-beitragsrecht-2020-500324.pdf
Historische Beitragssaetze
http://www.sozialpolitik-aktuell.de/tl_files/sozialpolitik-aktuell/_Politikfelder/Finanzierung/Datensammlung/PDF-Dateien/tabII6.pdf
Gleitzonenrechner
https://www.krankenkassen-direkt.de/kassen/beitraege/midijobrechner/index.pl
Wohngeldrechner
https://www.smart-rechner.de/wohngeld/rechner.php

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Neuigkeiten

2019-12-02 10:23:46 +0100

Diesmal fehlen dann gleich zwei Namen (einer mindestens 24 Stunden) in der Rubrik “Zuletzt unterzeichnet”. Hoffentlich stimmt der Rest.

2019-11-29 20:00:05 +0100

Und prompt wurde aktualisiert.

2019-11-29 19:35:45 +0100

Ist chon irgendwie merkwuerdig, war heute in einem Computerladen und surfte auf diese Seite. Sah genauso aus wie bei mir. Also in der Rubrik “Zuletzt eingestellt” nicht aktuell. Schade.

2019-11-28 10:07:43 +0100

Ansonsten ist man auch auf dieser Plattform ohne “Lobby” aufgeschmissen. Ich habe wie verrueckt getrommelt. Es hilft nichts. Gerade Hartz IV - Empfaenger muessten hier massenhaft unterschreiben aus Freude, dass es Ihnen zumindest bezueglich Hartz IV bzw. bezueglich des Krankenkassenbeitrags besser geht. Tun sie aber nicht. Im Endeffekt denken auch die nur an sich. Schade.

2019-11-28 10:06:56 +0100

Auch auf dieser Plattform geschehen doch merkwuerdige Sachen. Folgendes hatte ich schon mal geschrieben und ist nicht mehr zu finden:

“Weil‘s richtig ist, dies zu fordern. Viele werden nicht unterschreiben, da sie den Unterschied zwischen einem Mini- und einem Midijob nicht kennen. Andere, weil sie grundsaetzlich nichts unterschreiben und wieder andere, weil sie nur etwas gut finden, wenn es ihnen selber Vorteile bringt. Traurig.”

Der Letzte der hier unterschrieben hat, hat vor ueber zwei Tagen auch bei Anderen unterschrieben. Dort taucht er auch unter “Zuletzt unterzeichnet:” auf. Bei mir noch nicht. Und deshalb kann es gar nicht an meinen “Einstellungen” liegen.

2019-11-15 12:32:56 +0100

25 Unterschriften erreicht

2019-11-11 09:28:10 +0100

„Minijob“ natuerlich.

2019-11-01 20:11:13 +0100

10 Unterschriften erreicht