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An: Bundestag

Beitrags-Gerechtigkeit in der Gesetzlichen Krankenkasse

Mit der Petition wird gefordert, für (nicht selbststaendige) Arbeitslose ohne Leistungsbezug in der Gesetzlichen Krankenversicherung einen neuen Versicherungsstatus/Versichertenstatus "pflichtversichert_oA" ( = pflichtversichert ohne Arbeitgeber) rückwirkend ab dem 01.04.2007 zu schaffen und diese dort auch einzuordnen anstatt diese einzuordnen als versichert als freiwillig Versicherte.

Warum ist das wichtig?

Begründung

Wer heutzutage als zuvor Pflichtversicherter als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug (i.F. abg. mit AoL) aus der GKV herausfaellt, wird in jedem Fall obligatorisch (= pflicht- bzw. zwangsversichert) per Gesetz seit dem 01. August 2013 weiterversichert gemaess SGB V §188 Absatz 4. Trotz Pflichtversicherung wird der AoL bei seiner Krankenversicherung geführt als versichert als freiwillig Versicherter.

Zwischen dem 1.04.2007 und dem 01.08.2013 war ein AoL versicherungspflichtig gemaeß SGB V §5 Absatz 1 Nummer 13.

Vom 1.04.2007 bis heute konnte und kann sich der AoL auch gemäß SGB V §9 Absatz 1 Nr. 1 freiwillig bei der Krankenkasse versichern. Tut/tat er es nicht, wird/wurde er pflichtversichert.

Im Gegensatz zu vor dem 01.04.2007 kann ein AoL heute nur aus der Versicherung austreten, wenn er anderweitig versichert wird. Versicherte man sich vor dem 01.04.2007 nicht freiwillig selbst, so war und blieb man auch weiterhin unversichert. Ein fundamentaler Unterschied zu heute.

Jemand, der heutzutage (seit dem 01.04.2007) ein AoL ist, ist plichtversichert (= zwangsversichert) und nicht etwa, wie es tatsaechlich gehandhabt wird, versichert als freiwillig Versicherter.

Diese Einordnung bzw. dieser Status ist schlichtweg eher nicht der Situation des AoL entsprechend. Ein Pflichtversicherter kann nicht gleichzeitig freiwillig versichert sein. Das widerspricht sich in sich.

Aber es gibt auch einen Unterschied zu dem "normalen" Pflichtversicherten, dieser pflichtversicherte AoL hat keinen Arbeitgeber und ist trotzdem nicht selbststaendig.

Man sollte einen neuen Status rueckwirkend ab dem 01.04.2007 schaffen: pflichtversichert_oA (= pflichtversichert ohne Arbeitgeber).

Diese andere Klassifizierung muss auch Folgen fuer den Beitrag haben. Dies ist aber nicht Gegenstand dieser Petition sondern ergibt sich zwangslaeufig aus der Neueinordnung.

Was ergibt sich zwangslaeufig aus der Neueinordnung?

Wie bei jedem anderen Pflichtversicherten koennen und duerfen andere Einkommen als Arbeitseinkommen nicht(!) beruecksichtigt werden.

Allerdings muss der Pflichtversicherte_oA auch den Arbeitgeberbeitrag zahlen, er hat schliesslich keinen Arbeitgeber.

Ein Pflichtversicherter_oA hat entweder keinen Job und somit kein Arbeitseinkommen oder einen Minijob. Strenggenommen ist nur jemand gaenzlich ohne Arbeitseinkommen ein AoL.

Minijobber ohne anderweitige Versicherung z.B. Familienmitversicherung sollen eben wegen dieses Mangels trotzdem auch zu den Pflichversicherten_oA gehören,

Ein Midijobber [Einkommen ab 450,01 (ab 1.10.2022 520,01) Euro] ist kein AoL; er ist ein sozialversicherungspflichtiger (AV+RV+KV+PV) Pflichtversicherter.

Der Festbeitrag für einen Pflichtversicherten_oA (Einkommen zwischen 0 und 520,01 Euro) sollte der Höhe des AG- und AN-Anteil eines Midijobbers mit 520,01 Euro entsprechen.

Weitere Überlegungen:

Ein nicht selbsstaendiger AoL mit ohne oder nur einem geringen Einkommen (0-450,-Euro,...danach ist er kein AoL mehr sondern ein Midijobber) ist seit dem 01.04.2007 ein Pflichtversicherter (!) in der GKV und wird dort sowohl status- als auch beitragstechnisch gefuehrt als freiwillig Versicherter mit einen monatlichen (Mindest-) Beitrag (KV + PV + ZB) von ca.207 Euro.

Zum Vergleich bezahlt ab dem 01.10.2022 ein Midijobber mit einem Bruttoeinkommen von 520,01 Euro der AN 0 Euro und der AG ca 160 Euro an Gesamtsozialabgaben (KV + PV + ZB + AV + RV). Andere Einkommen als Arbeitseinkommen spielen in der Berechnung keine Rolle. Dies gilt auch für jemand mit einem Jahreseinkommen von 35.000 Euro durch Verpachtung von Land an einen Windkraftanlagenbetreiber.

Diese massive Ungleichbehandlung Pflichtversicherter ist abzustellen durch den veraenderten Versichertenstatus.

https://www.arbeitslosohneleistungsbezug.de

Neuigkeiten

2023-03-24 13:18:40 +0100

100 Unterschriften erreicht

2022-10-09 11:41:39 +0200

https://www.arbeitslos-ohne-leistungsbezug.de

2022-10-05 15:28:16 +0200

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestag ist der Meinung, so eine Petition gaebe es schon und die waer negativ beschieden worden. Das stimmt zwar nicht....aber wie will man sich da wehren.
Deshalb eine neue Petition, die breiter aufgestellt ist bzw. einen groesseren Personenkreis anspricht und bei dem es zunaechst gar nicht um den Beitrag sondern ausschliesslich um den Versichertenstatus geht.
Alkerdings muss natuerlich daraus eine Beitragsaenderung resultieren.

https://weact.campact.de/p/pflichtversichert-A

2022-10-03 13:57:50 +0200

Ich werde eine neue Petition verfassen, die den Beitrag gar nicht erwaehnt.

In etwa so:
In der Gesetzlichen Krankenkasse gibt es
a) Pflichtversicherte
b) kostenlos Mitversicherte
c) freiwillig Versicherte
d) per Gesetz also obligatorisch bzw. zwangsweise weiterversicherte als freiwillig Versicherte, wobei man hier auch die hinzuzaehlen muss, die sich freiwillig weiter versichern, die aber eben sonst, falls sie dies nicht taeten, weiter per Gesetz versichert wuerden.

Es wird gefordert diejenigen, die den Status "versichert als freiwillig Versichert" haben anders einzuordnen als das was sie de facto sind: plichtversichert als Plichtversicherte_oA.

Wenn man das nicht aendert, kann man genausogut per Gesetz verfuegen, dass neben den echten Schweinen nun auch Kuehe Schweine sind.

Mal schauen, ob die dann quieken.

2022-10-03 10:40:34 +0200

Ich hatte die Petition gleichzeitig beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingereicht. Sie ist mal wieder nicht bearbeitet worden mit der Begruendung, ich wuerde doch aehnliche Ziele wie frueher verfolgen.
Das stimmt aber so gar nicht.
Aeltere Petitionen hatten gefordert, die Berechnungsgrundlage des KV - Betrags, die sogenannte Mindestbemessungsgrundlage ,...ein fiktives Gehalt, fuer freiwillig Versicherte abzusenken.
Dies wurde abgelehnt mit der Begruendung, das freiwillig Versicherte ja nicht pflicht- sondern freiwillig versichert seien und somit ein viel, viel hoeherer Beitrag als fuer geringverdienende Pflichtversicherte gerechtfertigt sei.
.......

2022-10-03 10:36:46 +0200

In dieser Petition wird gefordert Arbeitslose ohne Leistungsbezug nicht mehr als freiwillig Versicherte einzuordnen, sondern auch als Pflichtversicherte (pflichtversichert_oA). De facto wird man nach Herausfallen aus der Pflichtversicherung per Gesetz weiterversichert also zwangsversichert als "freiwillig Versicherter". Genausogut koennte man per Gesetz verfuegen, dass Kuehe nun Schweine sind und Aepfel Birnen. Es macht keinen Sinn. Jemand der per Gesetz zwangsversichert ist, ist pflichtversichert.
Alles andere ist Quatsch.
.....

2022-10-03 10:33:11 +0200

Daraus muss natuerlich auch eine Gleichbehandlung Pflichtversicherter folgen. Aber das war und ist nicht Bestandteil der Petition.

Die einzige Moeglichkeit, die ich noch sehe, ist, dass jemand anderes die gleiche Petition nochmal einreicht.
Dem kann der Petitionsausschuss dann nicht mehr erzaehlen, er haette eine aehnliche Petition schon einmal eingereicht, oder es gebe eine aeltere Petition gleicher Forderung.
Es stimmt naemlich nicht.
Hat jemand Lust, dies zu tun?

2022-10-01 10:51:41 +0200

Eine weitere Petition von mir bezieht sich auf das Mindesteinkommen beim Wohngeld.
D.h. Man bekommt kein Wohngeld bei zu hohem Einkommen aber auch wenn das Einkommen kleiner dem Mindesteinkommen, das sich zur Zeit aus Hartz IV Regelsatz plus Mehrbedarfe plus Warmmiete inklusive Heizkosten zusammensetzt. Da kommt man schnell auf 1000 Euro Mindesteinkommen und fuer viele gibt es dann kein Wohngeld.

https://weact.campact.de/p/mindesteinkommen

2022-09-26 10:17:19 +0200

Es ist schon traurig.
Ab dem 01.10.2022 faengt der Bruttolohn eines Midijobbers bei 520,01 Euro an. An Sozialabgaben zahlt er als Arbeitnehmer 0 Euro. Sein Arbeitgeber zahlt insgesamt 165 Euro an Sozialversicherungen, davon ca 65 Euro fuer KV und PV.
Ab dem 01.01.2023 kommt das Buergergeld mit 0 Euro für KV und PV.

Beides ist wenn auch verbesserungsfaehig gut so!

Nur warum muss dann jemand ohne Einkommen (0 Euro!), der auch nicht selbststaendig ist (das ist ein aktiver Schritt....man wird nicht passiv selbststaendig) und der per Gesetz zwangsversichert ist, 207 Euro an KV und PV zahlen.

Absolut un- und sogar widersinnig.

Und anstatt diese Ungerechtigkeit abzuschaffen oder zumindest dafür einzutreten hat man in Deutschland Neiddebatten unter den Aermsten.
Unfassbar.

Betroffen sind hier Arbeitslose ohne Leistungsbezug also Nichthartzer.

Das sind Arbeitslose, Studenten, die die Hoechststudiendauer ueberschritten haben und nicht erwerbstaetige Ehepartner von Selbststaendigen.

2022-09-03 14:52:02 +0200

Die Huerden beim Wohngeld sind kleiner als zu Hartz IV.
Bekommt man Wohngeld als Arbeitsloser ohne Leistungsbezug, muss man immer noch den Kranken- und Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von insgesamt 207 Euro monatlich zahlen.
Beim Anfang naechsten Jahres kommenden Buergergeld sind in den ersten zwei Jahren durch Aussetzung der Vermögensprüfung die Huerden in etwa gleich denen beim Wohngeld. Lässt man das so mit den Krankenkassenbeitrag werden viele vom Wohngeld auf das Buergergeld uebergehen, da sie ja sonst den Regelsatz in Hoehe von 500 Euro nicht bekaemen und auch den Krankenversicherungs- und Pflegeversicherungsbeitrag in Höhe von insgesamt 207 Euro monatlich weiterhin zu zahlen haetten.

Also geldwerter Vorteil ueber 700 Euro monatlich anstatt
565,- Euro bei besser geregelter Krankenversicherung.

Ob das alles so richtig durchdacht ist?

2022-08-19 12:34:58 +0200

50 Unterschriften erreicht

2022-08-07 14:38:45 +0200

25 Unterschriften erreicht

2022-08-03 09:55:40 +0200

10 Unterschriften erreicht