Das Umweltbundesamt hat seine Studie zu umweltschädlichen Subventionen aktualisiert und die Zahlen für das Jahr 2018 am 28. Oktober 21 vorgelegt: Inzwischen liegen die umweltschädlichen Subventionen bei 65,4 Milliarden Euro jährlich, fast die Hälfte davon geht in den Straßen- und Flugverkehr. Der Präsident des Umweltbundesamtes, Dirk Messner, sagt: "Es ist paradox, wenn der Staat mit vielen Milliarden den Klimaschutz fördert und gleichzeitig klimaschädliche Produktions- und Verhaltensweisen subventioniert. Beim Klimaschutz rennt uns bekanntlich die Zeit davon. Es ist daher wichtig, auch beim Abbau umweltschädlicher Subventionen schnell voranzukommen. Das entlastet die öffentlichen Haushalte und ermöglicht klimagerechte Investitionen, die mit Augenmaß für die sozialen und wirtschaftlichen Folgen erfolgen müssen."
https://www.umweltbundesamt.de/presse/pressemitteilungen/umweltschaedliche-subventionen-fast-die-haelfte
An: Deutscher Bundestag
Abbau umweltschädlicher Subventionen

Der Deutsche Bundestag soll beschließen, dass die umweltschädlichen Subventionen abgebaut werden, die die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler 65,4 Milliarden Euro jährlich kosten. Dieses Geld wird dringend für eine konsequente Energie- und Verkehrswende und eine sozial-ökologische Transformation gebraucht.
Warum ist das wichtig?
Umweltschädliche Subventionen belasten die Bürgerinnen und Bürger doppelt: Auf der einen Seite muss der Staat mehr ausgeben, weil er an Unternehmen und Privatpersonen Finanzhilfen zahlt, oder bekommt weniger Einnahmen, weil er ihnen Steuernachlässe gewährt. Auf der anderen Seite wird der Staat zunehmenden Mehrausgaben infolge von Umweltzerstörung, Klimawandel, Schäden an Wasser, Boden oder Luft, bis hin zur Erhöhung der Flächeninanspruchnahme und dem Verlust der biologischen Vielfalt sowie Gesundheitsschäden gegenüberstehen. Denn die Verursacher von Umweltschäden tragen einen Teil der Kosten der Produktion und des Konsums nicht selber. Sie bürden sie stattdessen dem Staat und der Gesellschaft auf.
Umweltschädliche Subventionen verzerren auf diese Weise auch den Wettbewerb zu Lasten umweltfreundlicher Techniken und Produkte. Dies konterkariert den Umweltschutz und behindert den Übergang zu nachhaltigen Produktions- und Konsummustern.
Um diese Fehlanreize zu kompensieren, muss der Staat in erhöhtem Maße umweltgerechte Techniken und Produkte fördern, zum Beispiel die Erneuerbaren Energien. Nur so haben sie im Wettbewerb eine faire Chance und können sich im Markt durchsetzen.
Das Umweltbundesamt hat in seiner Analyse nur die wichtigsten Subventionen des Bundes berücksichtigt, während Förderprogramme aus Landes- und kommunaler Ebene weitestgehend unberücksichtigt bleiben. In einigen Fällen ist es dem Amt außerdem nicht möglich, den umweltschädlichen Anteil der Subventionen zu quantifizieren. Die Summe von 65,4 Milliarden Euro stellt somit lediglich eine Untergrenze der umweltschädlichen Subventionen dar, heißt es in dem aktullen Bericht vom 28. Oktober 2021.
Subventionen in der Energiewirtschaft
Mit 25,4 Milliarden Euro wird die Energiebereitstellung und -nutzung subventioniert. Dies betrifft sowohl die Gewinnung der Energieträger (zum Beispiel Braunkohle und Steinkohle) als auch die Energieerzeugung.
Subventionen im Verkehr
Im Verkehr trugen im Jahr 2018 Subventionen in Höhe von 30,8 Milliarden Euro (2012: 28,6 Mrd. Euro) zur Belastung der Umwelt bei. Mit knapp 12 Milliarden Euro entfällt ein großer Teil der umweltschädlichen Verkehrssubventionen auf den Flugverkehr.
Subventionen im Bau- und Wohnungswesen
Der Sektor Bau- und Wohnungswesen weist im Jahr 2018 umweltschädliche Subventionen in Höhe von 3 Milliarden Euro (2012: 2,3 Mrd. Euro) auf. Die Subventionen bezuschussen in undifferenzierter Weise den Neubau von Wohnraum oder die Neuerschließung von Industrie-, Gewerbe- und Verkehrsflächen und verstärken damit unter anderem die Landschaftszersiedelung.
Subventionen in der Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Im Jahr 2018 flossen in die Land- und Forstwirtschaft/Fischerei 6,2 Milliarden Euro (2012: 5,8 Mrd. Euro) Subventionen. Im Vergleich zum vorherigen Bericht ist die Subventionshöhe deutlich gestiegen. Dies ist auf die erstmalige Quantifizierung der umweltschädlichen Mehrwertsteuerbegünstigungen für tierische Produkte zurückzuführen.
Umweltschädliche Subventionen im Einzelnen:
1. Strom- und Energiesteuer-Ermäßigung für das Produzierende Gewerbe und die Land- und Forstwirtschaft
2. Spitzenausgleich bei der Ökosteuer für das Produzierende Gewerbe
3. Steuerentlastung für bestimmte energieintensive Prozesse und Verfahren
4. Steinkohlesubventionen
5. Begünstigungen für die Braunkohlewirtschaft
6. Energiesteuervergünstigungen für Kohle
7. Herstellerprivileg für die Produzenten von Energieerzeugnisse
8. Energiesteuerfreibetrag für die nicht-energetische Verwendung fossiler Energieträger
9. Kostenlose Zuteilung von CO2-Emissionsberechtigungen
10. Zuschüsse an stromintensive Unternehmen zum Ausgleich emissionshandeslbedingter Strompreiserhöhung
11. Besondere Ausgleichsregelegung des EEG für stromintensive Unternehmen und Schienenbahnen
12. Eigenstromprivileg des EEG (Industrie)
13. Begünstigungen der energieintensiven Industrie bei den Stromnetzentgelten
14. Privilegierung von Sondervertragskunden bei der Konzessionsabgabe für Strom und Gas
15. Ermäßigte Sätze für Gewerbe und energieintensive Industrie bei der KWK-Umlage
16. Subventionierung der Kernenergie
17. Exportkreditgarantien (Hermesdeckungen) für Kohlekraftwerke
18. Energiesteuervergünstigung für Dieselkraftstoff
19. Entfernungspauschale
20. Energiesteuerbefreiung des Kerosins
21. Mehrwertsteuerbefreiung für internationale Flüge
22. Energiesteuerbefreiung für Binnenschifffahrt
23. Energiesteuerbegünstigung von Arbeitsmaschinen und Fahrzeugen, die ausschließlich dem Güterumschlag in Seehäfen dienen
24. Pauschale Besteuerung privat genutzter Dienstwagen
25. Biokraftstoffe
26. Eigenheimzulage
27. Bausparförderung
28. Soziale Wohnraumförderung
29. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“
30. Agrarförderung der Europäischen Union
31. Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“
32. Steuervergütung für Agrardiesel
33. Befreiung landwirtschaftlicher Fahrzeuge von der Kraftfahrzeugsteuer
34. Subventionen für Branntweinproduktion
35. Fischereiförderung der Europäischen Union
36. Umweltschädliche Mehrwertsteuerbegünstigung